Digitale Ergotherapie

Ergo.Wissen Infothek

Nichts ist beständiger als der Wandel.“

— Heraklit (5. Jahrhundert vor Christus)

Digitale Ergotherapie


Die sich beschleunigende digitale Transformation im Gesundheitswesen ist unumkehrbar. Nachdem das Fernbehandlungsverbot für telemedizinische Leistungen im Jahr 2018 aufgehoben wurde, gab es eine erste zaghafte Öffnung von Gesundheitsdienstleistungen aus der Ferne, damals noch exklusiv für Ärztinnen und Ärzte.

Die weltweite Corona-Pandemie hat ab dem Jahr 2020 die Dynamik und Geschwindigkeit digitaler telemedizinischer Lösungen enorm beschleunigt. Im Zuge der Pandemie erlaubten der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstmals auch den Heilmittelberufen der Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie, die Heilmittelbehandlung über teletherapeutische Ansätze.

Was anfangs nur befristet möglich war, ist mittlerweile durch eine Neufassung der Heilmittel-Richtlinien dauerhaft für die Ergotherapie geregelt und erlaubt. Videotherapie bzw. Teletherapie ist damit unbegrenzt möglich!

Im Auszug aus der aktuellen Heilmittel-Richtlinie (GBA, 2022), sind dazu folgende Aspekte ausschlaggebend.

§11 Ort der Leistungserbringung

  • (3) Heilmittel können anstelle eines unmittelbar persönlichen Kontaktes nach Maßgabe der Verträge gemäß § 125 SGB V als telemedizinische Leistung in Echtzeit erbracht werden.“

§ 16b Erbringung von Heilmitteln als telemedizinische Leistung

  • (1) Telemedizinische Leistungen im Sinne dieser Richtlinie werden als synchrone Kommunikation zwischen einer Heilmittelerbringerin oder einem Heilmittelerbringer und einer Patientin oder einem Patienten, vorrangig im Wege einer Onlinebehandlung per Videoübertragung in Echtzeit verstanden. Insbesondere stellen aufgezeichnete Videofilme oder digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) keine Behandlung im Sinne dieser Richtlinie dar.
  • (2) Die Entscheidung über die Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden, trifft die Patientin oder der Patient gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten nach Maßgabe der Verträge nach § 125 SGB V und vorbehaltlich eines Ausschlusses gemäß § 6 Absatz 4. Die Erbringung als telemedizinische Leistung ist für jede Patientin oder jeden Patienten im Einzelfall zu entscheiden. Die Therapeutin oder der Therapeut muss die Patientin oder den Patienten auf die Möglichkeit einer Behandlung im unmittelbar persönlichen Kontakt hinweisen.
  • (3) Die Erbringung von Heilmitteln im Rahmen eines unmittelbar persönlichen Kontaktes nach dieser Richtlinie ist derzeit etablierter fachlicher Standard. Sie hat Vorrang vor einer Erbringung als telemedizinische Leistung, sofern das Therapieziel aus therapeutischer und medizinischer Sicht nicht in gleichem Maße wie bei einer Präsenztherapie erreicht werden kann. Die erste Behandlung im jeweiligen Verordnungsfall hat im unmittelbar persönlichen Kontakt stattzufinden. Im Rahmen der Behandlung müssen regelmäßig Verlaufskontrollen im unmittelbar persönlichen Kontakt erfolgen.
  • (4) Kann die Behandlung als telemedizinische Leistung nicht sachgerecht erfolgen oder entscheidet sich die Patientin oder der Patient oder die Verordnerin oder der Verordner gegen eine weitere telemedizinische Leistungserbringung, muss die Behandlung im Wege eines unmittelbar persönlichen Kontaktes fortgesetzt werden.

Definition der Digitalen Ergotherapie


Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinien ebnete den Weg zu einer umfassenden Auseinandersetzung der verschiedenen Berufsgruppen mit teletherapeutischen Möglichkeiten.

Dabei wird die Teletherapie im Heilmittelbereich folgendermaßen definiert:

Teletherapie ist ein Anwendungsbereich der Telemedizin, „bei der ein Gesundheitsdienstanbieter aktiv aus der Entfernung in die Behandlung von Patient:innen eingreift“ (Goldgruber et al., 2021).

Teletherapie umfasst einen gleichzeitigen Live-Videoaustausch mittels Videokommunikationstechnik, bei der Therapeut:innen aus dem Heilmittelbereich mit Patient:innen, deren An- und Zugehörigen sowie weiteren Gesundheitsfachkräften zusammenarbeiten, um die Lebensqualität von Patient:innen zu erhöhen und gesundheitliche Einschränkungen zu verbessern (Lichtenauer 2025).

Teletherapie ist dadurch gekennzeichnet, dass das therapeutische Geschehen von der physischen Anwesenheit des Arztes bzw. Therapeuten vor Ort entkoppelt wird (Marx et al., 2021).

In der Fortbildungsreihe „Digitale Ergotherapie – Teletherapie erfolgreich planen“ werden neben den rechtlichen und technischen Voraussetzungen auch die Besonderheiten auf der Therapeut:innen- und Klient:innenebene besprochen. Darüber hinaus wird in Best-Practice-Beispielen aufgezeigt, welche Möglichkeiten und Grenzen aktuell in der Teletherapie bestehen und bei welchen Diagnosen ein geeigneter und vielversprechender Ansatz entsteht.

Bleiben Sie modern und gehen Sie den innovativen Weg der Teletherapie mit!

Fortbildungsreihe zur digitalen Ergotherapie

Literatur

Goldgruber J.; Kratky, W.; Löffler, K; (2021): Teletherapie – eine innovative Therapiemöglichkeit (auch) für ältere Menschen. Procare, 26(4):48-51. https://doi.org/10.1007/s00735-021-1341-6

Lichtenauer N. (2025). Handlungsempfehlungen für Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Pflege im Bereich Teletherapie und Telepflege (HELP-TEL) entlang der ICF-Komponenten – Eine Mixed-Methods-Untersuchung mit Expert*innen und Patient*innen. Promotion an der medizinischen Fakultät der Universität Regensburg. https://epub.uni-regensburg.de/76866/1/Dissertation_Lichtenauer_HELP_Tel.pdf

Heilmittel-Richtlinie (2021). https://www.g-ba.de/richtlinien/12/

Marx G., Rossaint R., Marx N. (2021): Telemedizin. Grundlagen und praktische Anwendung in stationären und ambulanten Einrichtungen. Springer: Wiesbaden

KONTAKT

© Ergo.Wissen Lichtenauer. Alle Rechte vorbehalten.

Privacy Preference Center